Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertrauen basiert auf klaren Bedingungen und Konditionen. Unsere präzisen und umfassenden Bedingungen gewährleisten Klarheit in unserer Beziehung zu Ihnen.

Präambel

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zu lesen. Sie finden hier nachfolgend Ihre Rechte und Pflichten für die Nutzung unserer Services. Es wurde aufgrund der einfacheren Lesbarkeit die männliche Form gewählt. Mit der Bezeichnung „Kunde“ sind auch immer Kundinnen gemeint. Beachten Sie, dass sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, nicht an Verbraucher.

Zudem finden Sie wertvolle und wichtige Hinweise zum bestehenden Datenschutz (§ 5) sowie unsere aktuell geltenden Datenschutzbedingungen: Datenschutzbestimmungen. Für Sie ist stets die clearlea.se Immobiliensoftware UG (haftungsbeschränkt) als Betreiberin der Marke clearlea.se, Elsenstr. 5, 12435 Berlin Vertragspartner. Weitere Informationen zu unserer Gesellschaft entnehmen Sie bitte aus unserem Impressum, welches Sie hier finden: Impressum. Unter clearlea.se bieten wir Ihnen eine webbasierte Administrations- und Verwaltungslösung zum Management von Mietobjekten, deren Dokumente und Prozesse an. (im Folgenden: „Software“).

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der clearlea.se Immobiliensoftware UG (haftungsbeschränkt) und unseren Kunden, die unsere Software sowie unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmen, nicht an Verbraucher. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über die Nutzung von Software, die von uns als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung gestellt wird, sowie für alle weiteren Leistungen, die clearlea.se für den Kunden erbringt.

(2) clearlea.se ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, sofern dies aufgrund geänderter gesetzlicher, technischer oder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt. Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform (z.B. per E-Mail) mitgeteilt. Der Kunde kann der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang widersprechen. Widerspricht der Kunde nicht, gilt sein Schweigen als Zustimmung. In der Änderungsmitteilung wird auf die Zustimmungsfiktion ausdrücklich hingewiesen. Widerspricht der Kunde fristgerecht, wird das Vertragsverhältnis zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; clearlea.se kann dieses dann mit einer Frist von einem Monat außerordentlich kündigen. Änderungen wesentlicher Vertrags- oder Hauptleistungspflichten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Kunden.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall beispielsweise auch dann, wenn clearlea.se in Kenntnis der AGB des Kunden die Leistung an ihn vorbehaltlos erbringt. Vorrangig vor diesen AGB gelten stets individuelle Vertragsabreden mit dem Kunden.

(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss von Ihnen gegenüber clearlea.se abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(5) Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine solche Klarstellung gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in diesen AGB nicht direkt abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.

§ 2 Vertragsschluss und -inhalt

(1) Die Präsentation unserer Dienstleistungen und Softwarepakete, inklusive der kostenfreien Version, auf unserer Pricing-Seite auf clearlea.se dient lediglich als unverbindliche Information für potenzielle Kunden und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar.

(2) Ein Vertrag über die Nutzung des gewünschten Softwarepakets - einschließlich der kostenfreien Version - kommt zustande, wenn clearlea.se das vom Kunden abgegebene Angebot (z.B. im Rahmen einer Online-Registrierung, einer individuellen Anfrage oder Verhandlung) mittels einer ausdrücklichen Annahmeerklärung bestätigt, welche in der Regel per E-Mail erfolgt. Mit dieser Annahme werden die AGB Vertragsbestandteil.

(3) Die Annahme des Angebots kann ebenso implizit durch die Freischaltung des Zugangs zur beauftragten Softwareversion oder durch Beginn der Dienstleistungserbringung durch clearlea.se erfolgen.

(4) Der Kunde wird vor Abgabe seines Angebots, beispielsweise durch das Klicken eines Buttons wie 'Anmeldung Abschließen' im Rahmen eines Online-Registrierungsprozesses, darauf hingewiesen, die Angaben zur gewählten Dienstleistung oder Softwarenutzung sorgfältig zu prüfen. Mit einer solchen finalen Anfrage zur Dienstleistung oder Registrierung gibt er ein bindendes Angebot auf Abschluss des entsprechenden Nutzungsvertrages ab.

(5) Der genaue Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung, insbesondere hinsichtlich der Nutzung neuer Serviceangebote und erweiterter Funktionalitäten, ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, dieser AGB und gegebenenfalls ergänzenden Vereinbarungen, die ausdrücklich schriftlich fixiert werden.

§ 3 Leistungsumfang und -änderungen

(1) clearlea.se bietet dem Kunden eine Reihe von Dienstleistungen und Softwareprodukten an, die die Verwaltung und das Management von Mietverträgen und Mietobjekten erleichtern. Hierzu gehören auch erweiterte API-Integrationen. Der genaue Leistungsumfang richtet sich nach dem vom Kunden ausgewählten Softwarepaket und kann neben der Grundversion auch weiterführende Features und Funktionen umfassen. Weitere Informationen zu den einzelnen Paketen sowie deren Funktionsumfang sind der Preisseite auf clearlea.se zu entnehmen.

(2) Wenn nicht nach § 2 (5) anders vereinbart, schuldet clearlea.se nicht die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen den IT-Systemen des Kunden und dem beschriebenen Übergabepunkt.

(3) Die von clearlea.se bereitgestellte Software wird als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet bereitgestellt. Der Zugang zur Software sowie deren Nutzung ist abhängig von der erfolgreichen Vertragsannahme und -konformität sowie der vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

(4) clearlea.se behält sich das Recht vor, den Leistungsumfang der Software zu erweitern, zu verändern oder anzupassen. Solche Veränderungen erfolgen insbesondere im Zuge der kontinuierlichen Weiterentwicklung und Verbesserung der Produkte und Dienstleistungen, ohne dass hierdurch die Kernfunktionalitäten für den Kunden nachteilig beeinflusst werden.

(5) Zur Verbesserung der Software und der angebotenen Dienstleistungen sowie für statistische Zwecke und zur Entwicklung neuer Produkte ist clearlea.se berechtigt, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Software bereitgestellten oder durch die Nutzung entstehenden Daten in anonymisierter Form zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen. Eine solche Anonymisierung erfolgt derart, dass ein Rückschluss auf personenbezogene Daten ausgeschlossen ist. Diese Rechte von clearlea.se bestehen auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.

(6) Sollten Leistungsaktualisierungen oder -änderungen für den Kunden mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, wird clearlea.se den Kunden hierüber rechtzeitig informieren und sein Einverständnis einholen. Änderungen, die ausschließlich die Benutzerfreundlichkeit oder Performance verbessern oder keine Auswirkungen auf die vereinbarte Vergütung haben, können von clearlea.se ohne vorherige Zustimmung durchgeführt werden.

(7) clearlea.se ist berechtigt, einzelne Features der Software für bestimmte Nutzungsarten nicht verfügbar zu machen oder die Nutzung einzuschränken, sofern diese von mehr als 90 % der Kunden über einen Zeitraum von 3 Monaten nicht genutzt werden. In einem solchen Fall hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn er dieses Feature tatsächlich (nachweislich) nutzte und nutzen wird.

(8) clearlea.se bietet umfassende Dienstleistungen im Bereich der Informationsextraktion an, die es Kunden ermöglichen, relevante Daten aus umfangreichen Mietdokumenten effizient und präzise zu extrahieren. Diese Mietdokumente umfassen alle vom Nutzer hochgeladenen Dokumente, wie z.B. Nachträge, Serviceverträge, Betriebskostenabrechnungen, Grundbuchauszüge und ähnliches. Die Dienstleistungen umfassen:

-   Automatisierte Extraktion und Verarbeitung der hochgeladenen Mietdokumente.

-   Einsatz intelligenter Algorithmen zur Identifizierung und Kategorisierung spezifischer Informationen für eine optimierte Datenverwaltung.

-   Personalisierte Berichte und Analysen basierend auf den extrahierten Daten, die den Kunden bei Entscheidungen im Mietmanagement unterstützen.

-   Integration von Informationsextraktionsdiensten in bestehende Kundensysteme durch maßgeschneiderte API-Lösungen.

Der genaue Umfang dieser Dienstleistungen wird individuell vereinbart und kann durch den Abschluss zusätzlicher Serviceverträge erweitert werden. Diese Leistungen sollen den administrativen Aufwand reduzieren und die Effizienz in der Verwaltung von Mietverhältnissen erhöhen. Der Kunde erkennt an, dass die mittels dieser Dienste, insbesondere durch den Einsatz von Algorithmen und künstlicher Intelligenz, extrahierten oder generierten Informationen und Analysen trotz sorgfältiger Entwicklung Fehler enthalten oder unvollständig sein können und lediglich der Unterstützung dienen. clearlea.se übernimmt daher keine Gewähr für die jederzeitige absolute Richtigkeit oder Vollständigkeit dieser automatisch erstellten Inhalte. Diese sind nicht als rechtsverbindliche Auskünfte zu verstehen. Dem Kunden obliegt die eigenverantwortliche Prüfung, Interpretation und Nutzung der Ergebnisse.

(9) Nutzungsbeschränkungen: clearlea.se behält sich das Recht vor, die Nutzung der Software in Bezug auf die Geschwindigkeit der Datenverarbeitung und die Menge der extrahierten Informationen nach vorheriger Ankündigung einzuschränken, es sei denn, es wurde in einem separaten Servicevertrag abweichend vereinbart. Eine Einschränkung ohne vorherige Ankündigung ist nur zulässig, wenn dies zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit und Integrität der Systeme oder zum Schutz anderer Nutzer zwingend erforderlich ist. Diese Beschränkungen dienen dazu, die Integrität und Verfügbarkeit der Dienste für alle Nutzer zu gewährleisten. Individuelle Vereinbarungen, die abweichende Nutzungslimits festlegen, können durch den Abschluss eines Servicevertrages getroffen werden. Der Kunde wird hierzu ermutigt, bei Bedarf eine solche Vereinbarung anzufragen, um spezifische Anforderungen zu klären oder festzulegen.

(10) Darüber hinaus übernimmt clearlea.se Aufgaben wie Systemwartung, Datensicherung und technischen Support im Umfang, der zum Erhalt und zur Verbesserung der Servicequalität erforderlich ist. Geplante Wartungsarbeiten werden dem Kunden nach Möglichkeit rechtzeitig im Voraus in Textform angekündigt.

(11) clearlea.se weist den Kunden darauf hin, dass Einschränkungen oder Beeinträchtigungen bei der Anwendung der Software entstehen können, die außerhalb des Einflussbereichs von clearlea.se liegen. Hierunter fallen insbesondere Handlungen von Dritten, die nicht im Auftrag von clearlea.se handeln, von clearlea.se nicht beeinflussbare technische Bedingungen des Internets sowie höhere Gewalt. Auch die vom Kunden genutzte Hard- und Software und technische Infrastruktur können die Nutzbarkeit der Software beeinflussen. Soweit derartige Umstände die Verfügbarkeit oder Funktionalität der Software beeinflussen, stellt dies keine Vertragspflichtverletzung von clearlea.se dar.

(12) Um eine möglichst effiziente Fehlerbeseitigung zu ermöglichen, hat der Kunde Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software innerhalb von 14 Tagen nach deren erstmaligem Auftreten so präzise wie möglich per E-Mail an support@clearlea.se zu melden. Unterlässt der Kunde diese Mitwirkung innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Funktionsausfälle, -störungen oder -beeinträchtigungen der Software, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

(13) clearlea.se bearbeitet Störungsmeldungen außer an Feiertagen montags bis freitags während der Arbeitszeit. Diese sind zwischen 9 bis 18 Uhr.

(14) clearlea.se bietet den Kunden in bestimmten Servicepaketen die Möglichkeit, auf eine Application Programming Interface (API) zuzugreifen. Diese API ermöglicht es, die Funktionen der Software in eigene Systeme und Anwendungen des Kunden zu integrieren.

(15) Der Umfang der über die API zugänglichen Funktionen richtet sich nach dem jeweils vom Kunden gebuchten Paket. Details zur API, dessen Funktionsumfang und Dokumentation werden dem Kunden nach Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

(16) clearlea.se gewährleistet die Funktionsfähigkeit und Kompatibilität der API entsprechend den technischen Spezifikationen und stellt regelmäßige Updates zur Verfügung, um Sicherheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten.

(17) Die Nutzung der API erfolgt unter strikter Einhaltung der von clearlea.se bereitgestellten Dokumentation und Nutzungsrichtlinien. Der Kunde verpflichtet sich, die API nicht in einer Weise zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung der Stabilität, Sicherheit oder Performance der Software oder der IT-Infrastruktur von clearlea.se führen könnte.

(18) clearlea.se behält sich das Recht vor, den Zugang zur API bei vermuteter Missachtung der Nutzungsbedingungen durch den Kunden oder bei Sicherheitsrisiken zeitweise oder dauerhaft zu beschränken oder zu entziehen.

(19) Für die Einbindung der API kann clearlea.se nach Absprache Unterstützung anbieten. Kosten für zusätzliche Beratungs- oder Programmierleistungen, die über den im Paket enthaltenen Service hinausgehen, sind gesondert zu vergüten. Hierfür wird eine gesonderte Vereinbarung geschlossen.

(20) Bei der Nutzung der API liegt die Verantwortung für die Datenverarbeitung und -sicherheit auch beim Kunden. clearlea.se ist nicht verantwortlich für technische Probleme oder Datenverluste, die sich aus der Integration oder dem Betrieb von Kundensystemen ergeben.

§ 4 Preise und Zahlungsmodalitäten

(1) Die Vergütung für die Nutzung der Software und etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen von clearlea.se richtet sich nach der individuellen Vereinbarung mit dem Kunden, die in der Regel in der Auftragsbestätigung oder einem gesonderten Angebot dokumentiert wird. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

(2) Die Zahlung der vereinbarten Vergütung erfolgt per Überweisung auf das von clearlea.se in der Rechnung angegebene Konto, sofern nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde. Ein Anspruch auf eine bestimmte alternative Zahlungsweise besteht nicht.

(3) Zahlungen für die SaaS-Dienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, im Voraus für die jeweilige Leistungsperiode (z.B. monatlich, jährlich) fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar. Für sonstige gesondert vereinbarte Dienstleistungen gilt ebenfalls eine Zahlungsfrist von 14 Tagen ab Rechnungsstellung, sofern nicht individuell abweichend festgelegt.

(4) Sofern nicht anders vereinbart, kann der Kunde zwischen monatlicher oder jährlicher Vorauszahlung für die Nutzung der Software wählen. Die jeweiligen Konditionen werden individuell vereinbart.

(5) Rabatte sowie individuelle Preisvereinbarungen können im Rahmen der geschäftlichen Möglichkeiten angeboten werden, sind jedoch nicht standardmäßig Teil unserer Vertragsvereinbarungen und werden je nach individuellem Bedarf vereinbart.

(6) clearlea.se behält sich vor, die Preise für seine Dienstleistungen und Softwareprodukte anzupassen. Preisanpassungen für bestehende Verträge, die mit Beginn einer neuen Vertragsperiode (z.B. nach Ablauf einer Mindestlaufzeit oder bei Verlängerung eines Abonnements) wirksam werden sollen, werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform angekündigt. Dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu, worauf er in der Ankündigung gesondert hingewiesen wird. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch und widerspricht er der Preisanpassung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Ankündigung in Textform, gilt die Preisanpassung als genehmigt. clearlea.se wird auf diese Folge in der Ankündigung gesondert hinweisen. Preisanpassungen für Neuverträge oder nach individueller Vereinbarung bleiben hiervon unberührt.

(7) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist clearlea.se berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Für jede berechtigte Mahnung nach Verzugseintritt kann eine Mahngebühr von 5,00 EUR erhoben werden, es sei denn, der Kunde weist nach, dass clearlea.se kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens sowie weiterer Rechte (z.B. Leistungseinstellung, Sperrung des Zugangs gemäß § 4 (9) dieser Bedingungen) bleiben unberührt.

(8) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von clearlea.se anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und ebenfalls rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt ist. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen Mängeln ist nur zulässig, soweit der einbehaltene Betrag im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung steht.

(9) Die Einräumung von Nutzungsrechten an der Software erfolgt unter dem Vorbehalt der vollständigen und fristgerechten Zahlung der vereinbarten Vergütung für die jeweilige Leistungsperiode. Befindet sich der Kunde mit der Zahlung der Vergütung für mehr als zwei aufeinanderfolgende Leistungsperioden oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug, ist clearlea.se berechtigt, nach vorheriger Androhung in Textform und Setzung einer angemessenen Nachfrist, den Zugang des Kunden zur Software vorübergehend zu sperren, bis die fälligen Forderungen vollständig ausgeglichen sind. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung der Vergütung bleibt von einer Sperrung unberührt. Etwaige gesetzliche oder vertragliche Rechte zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Alle sonstigen gesetzlichen und vertraglichen Rechte von clearlea.se im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden bleiben vorbehalten.

§ 5 Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

(1) Der Schutz und die Sicherheit von personenbezogenen Daten haben bei clearlea.se höchste Priorität. Wir verpflichten uns, die Privatsphäre unserer Kunden zu respektieren und alle personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), zu verarbeiten.

(2) Personenbezogene Daten im Sinne dieser Bestimmungen sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Dies umfasst insbesondere Daten des Kunden selbst (z.B. Name von Ansprechpartnern, Kontaktdaten, Vertrags- und Zahlungsdaten), die für die Begründung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind.

(3) Die Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden durch clearlea.se als Verantwortlicher erfolgt zum Zweck der Vertragserfüllung zur Kommunikation und zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen.

(4) Auftragsverarbeitung:

    a) Der Kunde ist sich bewusst, dass er bei der Nutzung der Software zur Verwaltung von Mietobjekten und zugehörigen Dokumenten personenbezogene Daten Dritter (z.B. Daten von Mietern, Eigentümern, Dienstleistern) verarbeiten kann. Für die Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung dieser Daten ist ausschließlich der Kunde als Verantwortlicher im Sinne der DSGVO zuständig.

    b) Soweit clearlea.se im Rahmen der Bereitstellung der Software Zugriff auf solche vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen personenbezogenen Daten Dritter erhält und diese im Auftrag des Kunden verarbeitet, handelt clearlea.se als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO.

    c) Die Nutzung der Software zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter durch den Kunden setzt den vorherigen Abschluss einer Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO voraus. Vor Abschluss eines solchen AVV ist eine Nutzung der Software zur Verarbeitung personenbezogener Daten Dritter unzulässig.

(5) clearlea.se wird die personenbezogenen Daten des Kunden (gemäß Abs. 2) nicht an unbefugte Dritte weitergeben, es sei denn, es ist notwendig für die Vertragserfüllung (z.B. Zahlungsabwickler, falls eingesetzt), gesetzlich vorgeschrieben oder der Kunde hat ausdrücklich eingewilligt. Eine Weitergabe der Daten an Drittstaaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) erfolgt nur, wenn ein angemessenes Datenschutzniveau gemäß den Anforderungen der DSGVO sichergestellt ist. Über den Einsatz von Sub-Auftragsverarbeitern im Rahmen der Auftragsverarbeitung (gemäß Abs. 4) informiert clearlea.se im AVV.

(6) Kunden haben als betroffene Personen in Bezug auf die von clearlea.se als Verantwortlicher verarbeiteten personenbezogenen Daten die gesetzlichen Rechte gemäß den Artikeln 15 bis 21 DSGVO. Hierzu gehören insbesondere das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung sowie – bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen – das Recht auf Datenübertragbarkeit. Soweit die Datenverarbeitung auf der Rechtsgrundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) beruht, steht dem Kunden zudem ein Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO zu. Die Geltendmachung von Betroffenenrechten durch Dritte (z. B. Mieter oder Eigentümer), deren personenbezogene Daten der Kunde im Rahmen der Nutzung der Software verarbeitet, obliegt ausschließlich dem Kunden als Verantwortlichem im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO. clearlea.se wird den Kunden bei der Erfüllung entsprechender datenschutzrechtlicher Pflichten im Rahmen der jeweils geschlossenen Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung unterstützen.

(7) clearlea.se bewahrt personenbezogene Daten nur so lange auf, wie es für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen es verlangen. Nach Vertragsbeendigung werden alle personenbezogenen Daten des Kunden und der Endnutzer innerhalb von 30 Tagen datenschutzkonform gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

(8) Um die Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, setzt clearlea.se angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ein, die darauf abzielen, die Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Zerstörung zu schützen und dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Details zu den TOMs im Rahmen der Auftragsverarbeitung sind im AVV festgelegt.

(9) Die ausführlichen Datenschutzhinweise für die Nutzung unserer Webseite und allgemeine Informationen zur Datenverarbeitung durch clearlea.se finden sich in unserer Datenschutzerklärung, die auf unserer Webseite abrufbar ist. Wir ermutigen alle Nutzer, sich mit diesen Bestimmungen sowie dem zu schließenden AVV vertraut zu machen.

(10) Bei Fragen zum Datenschutz oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten steht unser Datenschutzbeauftragter (sofern benannt) oder die Geschäftsleitung als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Kontaktdaten können der Datenschutzerklärung oder dem Impressum auf unserer Webseite entnommen werden.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, die von clearlea.se zur Verfügung gestellte Software sowie weitere Dienstleistungen ordnungsgemäß und entsprechend den vereinbarten Nutzungsbedingungen und Zwecke zu verwenden. Der Kunde sichert zu, keine Handlungen vorzunehmen, die zu einer Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit oder der Sicherheit der SaaS-Dienste führen könnten.

(2) Der Kunde ist verantwortlich für die Bereitstellung aller erforderlichen Informationen und Daten, die zur Durchführung der beauftragten Dienstleistungen benötigt werden. Diese sind in lesbarer elektronischer Form zur Verfügung zu stellen (z.B. Mietvertrag, Rechnungen, Nachträge, Serviceverträge, Grundbuchauszüge). Der Kunde stellt sicher, dass diese Daten korrekt und vollständig sind und dass clearlea.se die notwendigen Rechte für deren Verwendung eingeräumt werden.

(3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu Lasten von clearlea.se.

(4) Es obliegt dem Kunden, Maßnahmen zur Sicherung seiner Originaldaten zu treffen, bevor diese in die Software hochgeladen werden, sowie für alle Daten, die er aus der Software exportiert oder anderweitig lokal speichert. clearlea.se führt eigene Sicherungen der in der Software gespeicherten Daten gemäß § 3 (11) dieser Bedingungen durch; dies entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Obliegenheit zur Sicherung seiner eigenen lokalen Datenbestände.

(5) Bei der Nutzung der Software und Dienstleistungen von clearlea.se hat der Kunde geltende Gesetze und Regelungen einzuhalten, insbesondere in Bezug auf Datenschutz, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht. Er ist verpflichtet, keine Inhalte zu verbreiten oder Handlungen vorzunehmen, die gegen solche gesetzlichen Bestimmungen verstoßen.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Zugangsdaten zu den Dienstleistungen von clearlea.se geheim zu halten und nur autorisierten Personen zugänglich zu machen. Bei Verdacht auf Missbrauch von Zugangsdaten oder bei einem Verlust derselben ist der Kunde gehalten, clearlea.se unverzüglich zu informieren.

(7) Jegliche von clearlea.se vorgegebene technische Voraussetzungen für die Nutzung der Software und Dienstleistungen sind vom Kunden zu erfüllen. Dazu gehört unter anderem die Verwendung aktueller Browser-Versionen sowie die Bereitstellung einer angemessenen Internetverbindung.

(8) Sollte der Kunde seinerseits Subunternehmer oder Dritte mit der Nutzung der Software oder Dienstleistungen beauftragen, trägt er die volle Verantwortung für deren Handlungen im Rahmen der vertraglichen Bedingungen und hat sicherzustellen, dass diese die AGB von clearlea.se einhalten.

(9) Der Kunde verpflichtet sich, über Änderungen seiner persönlichen Daten - wie etwa bei Kontaktdaten oder Rechnungsadressen - clearlea.se unverzüglich in Kenntnis zu setzen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung zu gewährleisten.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

(1) clearlea.se gewährleistet, dass die Software und Dienstleistungen die vereinbarten Eigenschaften besitzen und den allgemeinen Standards für Software dieser Art entsprechen. Sollten Mängel auftreten, bemüht sich clearlea.se, diese im Rahmen der Nacherfüllung schnellstmöglich zu beheben.

(2) Mängelansprüche des Kunden sind vorrangig auf das Recht zur Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache) beschränkt. clearlea.se hat das Recht, die Art der Nacherfüllung unter Berücksichtigung der Art des Mangels und der berechtigten Interessen des Kunden zu wählen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, stehen dem Kunden die weiteren gesetzlichen Mängelrechte (Rücktritt, Minderung, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen) nach Maßgabe dieser AGB und der gesetzlichen Vorschriften zu.

(3) Keine Mängelansprüche bestehen insbesondere bei Fehlfunktionen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung durch den Kunden, vom Kunden oder Dritten vorgenommenen unautorisierten Änderungen an der Software, unzureichender oder ungeeigneter Systemumgebung des Kunden, oder auf Umständen beruhen, die außerhalb des Einflussbereichs von clearlea.se liegen (z.B. höhere Gewalt, Ausfall von Kommunikationsnetzen Dritter), sofern clearlea.se hierfür kein Verschulden trifft.

(4) Der Kunde hat Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Kenntnisnahme, in Textform unter genauer Beschreibung des Problems anzuzeigen (clearlea.se E-Mail: support@clearlea.se) und clearlea.se ausreichend Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

(5) Die Gewährleistungsfrist für Unternehmer beträgt ein Jahr ab Bereitstellung der Software oder Erbringung der Dienstleistung bzw. ab Abnahme, sofern eine solche gesetzlich vorgesehen ist. Gesetzlich zwingende längere Fristen (z.B. bei Arglist oder Garantien) bleiben unberührt.

(6) Rückgriffsansprüche digitale Produkte (§ 327u BGB): Die Regelungen dieser AGB zur Sachmängelhaftung (insbesondere betreffend Verjährung und Ausschlussfristen in § 7 Abs. (5)) bleiben von etwaigen Rückgriffsansprüchen des Kunden nach § 327u BGB unberührt, soweit gesetzlich nicht zwingend anders vorgesehen. Macht ein Abnehmer des Kunden gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen Mängeln an digitalen Produkten geltend, die zu einem Rückgriffsanspruch des Kunden gegenüber clearlea.se nach § 327u BGB führen könnten, wird der Kunde clearlea.se unverzüglich über den geltend gemachten Anspruch und die für dessen Beurteilung notwendigen sowie nützlichen Informationen in Textform in Kenntnis setzen. Der Kunde wird clearlea.se im Rahmen des Zumutbaren Gelegenheit geben, den vom Abnehmer des Kunden geltend gemachten Anspruch zu prüfen und ggf. abzuwehren oder zu befriedigen. Die Parteien werden sich abstimmen und kooperieren, um berechtigte Ansprüche möglichst aufwands- und kostengünstig zu erledigen.

(7) Vergütung von Aufwand: clearlea.se kann Vergütung seines Aufwands nach den jeweils gültigen Stundensätzen verlangen, soweit

    a) clearlea.se aufgrund einer Meldung des Kunden tätig wird, ohne dass ein Mangel der Leistungen von clearlea.se vorliegt, es sei denn, der Kunde konnte mit zumutbarem Aufwand nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag, oder

    b) eine vom Kunden gemeldete Störung nicht reproduzierbar oder anderweitig durch den Kunden als Mangel nachweisbar ist, oder

    c) zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden (insbesondere gemäß § 3 (13) und § 6 anfällt.

(8) Haftung auf Schadensersatz: Unbeschadet der vorstehenden Gewährleistungsregelungen und sonstiger spezifischer Regelungen in diesen AGB gilt für die Haftung von clearlea.se auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung), soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, Folgendes:

    a) clearlea.se haftet unbeschränkt:

        -   bei Vorsatz;

        -   für Schäden aus der schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

        -   nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes;

        -   soweit clearlea.se einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistung ausdrücklich übernommen hat.

    b) Bei grober Fahrlässigkeit durch gesetzliche Vertreter von clearlea.se besteht eine unbeschränkte Haftung. Im Übrigen ist die Haftung bei grober Fahrlässigkeit – etwa durch Erfüllungsgehilfen – auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern keiner der in Buchstabe a) genannten Fälle vorliegt.

    c) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch clearlea.se ist die Haftung ebenfalls auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung für Sach- und Vermögensschäden ist bei leichter Fahrlässigkeit zudem weiter beschränkt:

        -   Sie umfasst insbesondere nicht entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder sonstige mittelbare und entfernte Folgeschäden, sofern diese nicht vertragstypisch vorhersehbar gelten.

        -   Für einen einzelnen Schadensfall ist die Haftung auf 10% der vom Kunden für das jeweilige Vertragsjahr geschuldeten Nettovergütung begrenzt.

        -   Die Gesamthaftung pro Vertragsjahr aus dem jeweiligen Vertrag ist auf 25 % der bei Vertragsschluss vereinbarten Jahresvergütung begrenzt, jedoch auf maximal EUR 10.000 je Kalenderjahr.

        Die unter Buchstabe a) genannten Fälle bleiben von diesen Beschränkungen unberührt.

    d) Für die Wiederherstellung von Daten haftet clearlea.se nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit von clearlea.se tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde vor dem Störfall eine solche ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat, es sei denn, die Datensicherung war ausdrücklicher Bestanteil des vertraglichen Leistungsumfangs von clearlea.se.

    e) Im Übrigen ist eine Haftung von clearlea.se bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    f) Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

    g) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil von clearlea.lea.se ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

(9) Soweit clearlea.se technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von clearlea.se geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung (vorbehaltlich der zwingenden Haftung nach Absatz (8) lit. a)).

(10) clearlea.se ist nicht Partei der vertraglichen Beziehung zwischen dem Kunden und dessen Vermieter oder anderen Dritten. clearlea.se übernimmt keine Haftung für Ansprüche oder Verpflichtungen, die sich aus solchen Beziehungen ergeben.

§ 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

(1) clearlea.se und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, über alle im Rahmen ihrer Geschäftsbeziehung und der Vertragsdurchführung bekannt werdenden Informationen, die nicht offenkundig sind oder nicht anderweitig rechtmäßig allgemein bekannt wurden, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie als vertraulich gekennzeichnete Unterlagen und Daten (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“), Stillschweigen zu wahren und diese nur für die Zwecke des jeweiligen Vertrages zu verwenden.

(2) clearlea.se verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die im Zusammenhang mit den erbrachten Services für den Kunden über ihn bekannt werden. Wir sind jedoch berechtigt, die zur Leistungserbringung notwendigen Informationen und Unterlagen möglichen Subunternehmern zugänglich zu machen, sofern diese einer mindestens gleichwertigen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen. Die Verwendung des Namens oder des Logos des Kunden zu Referenz- oder Werbezwecken bedarf der vorherigen Zustimmung des Kunden in Textform.

(3) Den Vertragsparteien ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, es sei denn, eine Verschlüsselung wurde zuvor ausdrücklich vereinbart.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von clearlea.se keine betriebsinternen oder vertraulichen Informationen von clearlea.se – dies umfasst insbesondere Details über die genutzten Technologien, Algorithmen, Verfahren und die Softwarearchitektur von clearlea.se – an Dritte weiterzugeben oder Dritten zugänglich zu machen.

(5) Die Vertraulichkeitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von fünf Jahren fort, für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie Besonders Schützenswerte Informationen (gemäß Abs. 9) zeitlich unbegrenzt, soweit gesetzlich zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, bei Beendigung der Geschäftsbeziehung sämtliches von clearlea.se erhaltenes Material, auf dem vertrauliche Informationen enthalten sind, auf Verlangen von clearlea.se zurückzugeben oder nachweislich fachgerecht zu vernichten, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten dem entgegenstehen.

(6) clearlea.se gewährleistet die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen und behandelt alle personenbezogenen Daten des Kunden nach den Maßgaben der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und dieser AGB, insbesondere § 5. Mit Vertragsschluss stimmt der Kunde, soweit erforderlich, der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung und gemäß der Datenschutzerklärung von clearlea.se zu.

(7) Sollten gesetzliche Regelungen oder behördliche Anordnungen eine Offenlegung von vertraulichen Informationen erforderlich machen, so ist die zur Offenlegung verpflichtete Partei gehalten, die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – unverzüglich vorab davon in Kenntnis zu setzen und das Ausmaß der Offenlegung auf das notwendige Minimum zu beschränken.

(8) Die Parteien verpflichten sich zudem, auch ihre Mitarbeiter sowie bei der Vertragserfüllung beteiligte Dritte entsprechend auf das Einhalten der Vertraulichkeitspflichten zu verpflichten und, soweit möglich, entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit diesen zu treffen.

(9) Die Vertragsparteien erkennen an, dass die unbefugte Offenlegung oder Nutzung vertraulicher Informationen, insbesondere von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Partei, einschließlich der von clearlea.se eingesetzten Technologien, Algorithmen, KI-Modelle, Datenstrukturen und internen Prozessabläufe (nachfolgend 'Besonders Schützenswerte Informationen'), zu erheblichen und schwer wiedergutzumachenden Schäden führen kann und eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die wesentlichen Verpflichtungen dieses § 8 (Vertraulichkeit und Geheimhaltung) durch eine Partei oder ihre Erfüllungsgehilfen, verpflichtet sich die vertragsbrüchige Partei zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an die andere Partei. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von der verletzten Partei unter besonderer Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes (insbesondere bei Verstößen gegen die Geheimhaltung Besonders Schützenswerter Informationen), des Verschuldensgrades und der zu erwartenden wirtschaftlichen Folgen nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, insbesondere Ansprüche auf Unterlassung und Auskunft, sowie das Recht der verletzten Partei zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund wegen des zugrundeliegenden Verstoßes bleiben hiervon unberührt.

§ 9 Urheberrecht und Lizenzbedingungen

(1) Die Software von clearlea.se, einschließlich aller ihrer Bestandteile (wie Quellcode, Objektcode, Algorithmen, Benutzeroberfläche, Design), sowie das dem Kunden im Zusammenhang mit der Software oder den Dienstleistungen bereitgestellte Material und Dokumente (z.B. Benutzerhandbücher, Schulungsunterlagen) sind urheberrechtlich und ggf. durch weitere gewerbliche Schutzrechte geschützt. Das Urheberrecht und sämtliche anderen geistigen Eigentumsrechte an der Software und den zugehörigen Materialien verbleiben ausschließlich bei clearlea.se oder seinen Lizenzgebern.

(2) clearlea.se räumt dem Kunden für die Dauer des Vertragsverhältnisses ein einfaches (nicht-exklusives), nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Software gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages und der jeweiligen Produktbeschreibung für eigene interne Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang zu nutzen. Eine darüberhinausgehende Nutzung, insbesondere die Vermietung, Verleihung, der Verkauf, die öffentliche Zugänglichmachung oder sonstige Verbreitung der Software oder von Teilen davon, ist ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung von clearlea.se untersagt.

(3) Der Kunde darf die Software nur in der vereinbarten Anzahl von Nutzern oder auf der vereinbarten Anzahl von Endgeräten nutzen, sofern entsprechende Beschränkungen vereinbart wurden. Eine Vervielfältigung der Software ist nur insoweit gestattet, als dies für die vertragsgemäße Nutzung erforderlich ist (z.B. Laden in den Arbeitsspeicher). Der Kunde ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Software zu erstellen, wenn dies für die Sicherung der zukünftigen Benutzung erforderlich ist; diese Kopie ist als solche zu kennzeichnen.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, keine Änderungen, Anpassungen, Übersetzungen oder sonstige Bearbeitungen an der Software vorzunehmen. Es ist ihm untersagt, die Software oder Teile davon zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln (Reverse Engineering) oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode oder die zugrundeliegenden Ideen und Algorithmen der Software zu ermitteln, es sei denn, dies ist nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere § 69e UrhG zur Herstellung von Interoperabilität) ausdrücklich gestattet und clearlea.se hat die hierfür notwendigen Informationen nicht innerhalb angemessener Frist auf Anfrage zur Verfügung gestellt.

(5) Urheberrechtsvermerke, Markenzeichen, Seriennummern oder sonstige der Identifikation dienende Merkmale der Software oder der zugehörigen Materialien dürfen nicht entfernt, verfälscht oder unkenntlich gemacht werden.

(6) Der Kunde ist verpflichtet, im Falle einer unautorisierten Nutzung der Software durch ihn oder Dritte, denen er Zugang ermöglicht hat, unverzüglich Maßnahmen zur Beendigung einer solchen Nutzung zu ergreifen und clearlea.se hierüber unverzüglich in Textform zu informieren.

(7) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verletzungen der in diesem § 9 festgelegten Pflichten durch den Kunden, behält sich clearlea.se das Recht vor, den Vertrag fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen und weitergehende rechtliche Schritte einzuleiten, um Schadensersatzansprüche und andere gesetzliche Ansprüche (z.B. Unterlassung, Auskunft) geltend zu machen.

(8) clearlea.se wird geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Software vor unbefugtem Zugriff, unerlaubter Nutzung oder Vervielfältigung durch Dritte zu schützen, soweit dies im Einflussbereich von clearlea.se liegt.

(9) Der Kunde haftet für alle Schäden und Verluste, die clearlea.se durch eine schuldhafte Verletzung der Lizenzbedingungen durch den Kunden oder Dritte, denen der Kunde Zugang zur Software gewährt oder ermöglicht hat, entstehen. Der Kunde verpflichtet sich, clearlea.se von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese wegen einer solchen Verletzung der Lizenzbedingungen durch den Kunden geltend machen, es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten.

(10) Für jeden Fall der schuldhaften Verletzung der in diesem § 9 (Urheberrecht und Lizenzbedingungen) festgelegten wesentlichen Pflichten, insbesondere durch unbefugtes Kopieren, Dekompilieren, Verändern oder Weitergeben von Teilen der Software, verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe an clearlea.se. Die Höhe der Vertragsstrafe wird von clearlea.se unter Berücksichtigung der Art und Schwere des Verstoßes, des Verschuldensgrades und der wirtschaftlichen Folgen nach billigem Ermessen festgelegt und ist im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadensersatzes (insbesondere nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie), von Ansprüchen auf Unterlassung und Auskunft sowie das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen etwaigen Schadensersatzanspruch angerechnet.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Das Vertragsverhältnis zwischen clearlea.se und dem Kunden beginnt mit der Annahme des Angebots durch clearlea.se und wird, sofern nicht im Einzelfall eine feste Laufzeit vereinbart wurde, auf unbestimmte Zeit geschlossen oder verlängert sich um die jeweils vereinbarte Laufzeit (z.B. ein Monat, ein Jahr), wenn es nicht fristgerecht gekündigt wird.

(2) Der Vertrag über die Nutzung der SaaS-Dienste kann von jeder Partei ordentlich gekündigt werden:

    a) bei Vereinbarung einer monatlichen Leistungsperiode mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen zum Ende der jeweiligen monatlichen Leistungsperiode;

    b) bei Vereinbarung einer jährlichen Leistungsperiode mit einer Frist von zwei (2) Monaten zum Ende der jeweiligen jährlichen Leistungsperiode.

    Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer der jeweils vorangegangenen Leistungsperiode. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(3) Jede Partei ist berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist außerordentlich zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer ordentlichen Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. Für clearlea.se liegt ein wichtiger Grund insbesondere vor, wenn:

    a) der Kunde mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung für zwei aufeinanderfolgende Leistungsperioden oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Vergütung in Verzug ist;

    b) der Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt (z.B. gegen die Bestimmungen in § 6 Pflichten des Kunden, § 8 Vertraulichkeit und Geheimhaltung oder § 9 Urheberrecht und Lizenzbedingungen);

    c) der Kunde zahlungsunfähig wird, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird.

    Eine Kündigung wegen einer Vertragsverletzung setzt grundsätzlich eine vorherige erfolglose Abmahnung in Textform voraus, es sei denn, diese ist nach § 314 Abs. 2 BGB oder aus anderen gesetzlichen Gründen entbehrlich.

(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

(5) Nach Wirksamwerden der Kündigung des Vertrags sind sämtliche vom Kunden genutzten und von clearlea.se zur Verfügung gestellten Dienste und Inhalte von clearlea.se unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsende, vom Kunden nicht mehr zu verwenden. Etwaige vom Kunden erstellte Kopien von Software oder urheberrechtlich geschütztem Material von clearlea.se sind zu löschen oder zu vernichten, soweit nicht gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Vor Vertragsbeendigung hat der Kunde die Möglichkeit, seine in der Software gespeicherten Daten im Rahmen der von clearlea.se angebotenen Exportfunktionen eigenverantwortlich zu sichern.

(7) Sofern nicht anders vereinbart oder gesetzlich zwingend eine längere Aufbewahrung vorgeschrieben ist, wird clearlea.se den Account des Kunden und die darin enthaltenen Daten für einen Zeitraum von drei (3) Monaten nach Vertragsende aufbewahren, um eine mögliche Reaktivierung des Accounts zu erleichtern. Nach Ablauf dieser Frist werden alle personenbezogenen Daten des Kunden und die vom Kunden in die Software eingebrachten Inhalte gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen und dem abgeschlossenen AVV endgültig und unwiederherstellbar gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten einer Löschung entgegenstehen.

(8) Die Parteien sind berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen wie wesentlichen Veränderungen in der Geschäftsbasis oder im Rechtsumfeld eine Vertragsanpassung zu verlangen. Kommt keine Einigung zustande, so ist eine ordentliche Kündigung unter Einhaltung der regulären Kündigungsfrist gemäß Abs. 2 möglich.

(9) Die Regelungen zu Vertraulichkeit und Geheimhaltung (§ 8) sowie zu Urheberrecht und Lizenzbedingungen (§ 9) bleiben auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses in Kraft, soweit ihr Sinn und Zweck dies erfordern.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Auf das Vertragsverhältnis zwischen clearlea.se und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individualvereinbarungen bleiben hiervon unberührt und können auch formlos getroffen werden, sollten aber zu Beweiszwecken ebenfalls in Textform festgehalten werden.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke werden die Parteien eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem wirtschaftlich Gewollten der ursprünglichen Bestimmung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben am nächsten kommt.

(4) Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz von clearlea.se in Berlin. clearlea.se ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

(5) Die Nichtausübung oder verspätete Ausübung eines Rechts oder einer Bestimmung aus diesem Vertrag durch eine der Parteien bedeutet keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung für die Zukunft.

Zum Glück ist viel Text bei Mietverträgen kein Thema mehr..